Ich bin als Student in der Türkei. Wo beantrage ich eine Arbeitserlaubnis?



Ausländische Studierende, die an formellen Bildungsprogrammen an einer Hochschuleinrichtung in der Türkei eingeschrieben sind, können arbeiten, sofern sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Ausländische Studierende auf Associate- und Bachelor-Ebene können nach Abschluss des ersten Studienjahres eine Arbeitserlaubnis beantragen und gemäß dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 vom 22.05.2003 Teilzeit arbeiten. Diese Einschränkungen gelten nicht für Doktoranden, die in formellen Bildungsprogrammen eingeschrieben sind. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an ausländische Studierende führt nicht zum Erlöschen der gültigen Aufenthaltserlaubnis für Studierende und der damit verbundenen Rechte. Anträge auf Arbeitserlaubnis werden über das E-Permit-System gestellt.

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