Ich bin mit Flüchtlingsstatus in der Türkei. Kann ich eine Arbeitserlaubnis bekommen?


Ausländer mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus können mit der Erlangung des Status selbständig oder unselbstständig arbeiten, sofern die Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über die Tätigkeiten und Berufe, die sie nicht ausüben dürfen, vorbehalten bleiben. Der Ausweis des Flüchtlings- oder subsidiär Schutzberechtigten dient gleichzeitig als Arbeitserlaubnis und dieser Status wird auf dem Ausweisdokument vermerkt.

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