Muss ich nach der Erteilung meiner Arbeitserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis einholen?
Sie ersetzt eine Aufenthaltserlaubnis, solange die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgestellte Arbeitserlaubnis oder Arbeitserlaubnisbefreiung gültig ist. Das Ablaufdatum der Arbeitserlaubnis ist zugleich das Ende des Aufenthaltsrechts. Als Verstoß gegen die Aufenthaltserlaubnis gelten Ausländer, die ihre Arbeitserlaubnis nicht verlängern, obwohl diese abgelaufen ist, oder die keine ihrer neuen Situation entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten. Arbeitserlaubnisse, die Ausländern mit dem Status „Antragsteller auf internationalen Schutz“, „Bedingter Flüchtling“ oder „Vorübergehender Schutz“ erteilt werden, ersetzen jedoch keine Aufenthaltserlaubnis.
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