Müssen Ausländer eine Meldung machen, nachdem ihre Arbeitserlaubnis als Aufenthaltserlaubnis gilt?


Eine Arbeitserlaubnis oder Befreiung von der Arbeitserlaubnis ersetzt eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 27 des Gesetzes Nr. 6458. Ausländer, die mit einer Arbeitserlaubnis in die Türkei einreisen, müssen innerhalb von zwanzig Werktagen ab dem Datum der Einreise einen Antrag bei der Provinzdirektion für Einwanderungsverwaltung stellen und sich im Adressregistrierungssystem registrieren.

Alle anzeigen