Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis für Finnland?


Die Arbeitserlaubnis für Finnland ist eine Art Erlaubnis, die Ausländern erteilt wird, die in Finnland arbeiten möchten. Eine Arbeitserlaubnis für Finnland kann auf verschiedene Weise erhalten werden. Um in Finnland arbeiten zu können, muss die Person, die arbeiten möchte, zunächst über eine finnische Aufenthaltserlaubnis verfügen. Bevor Sie eine finnische Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie in Finnland einen Arbeitsplatz finden.
Wenn in Finnland aufgrund familiärer Bindungen oder aus anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist keine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich.
Eine Arbeitserlaubnis für Finnland kann auf zwei verschiedene Arten erhalten werden: saisonal und unbefristet. Während die finnische Saisonarbeitserlaubnis befristet ist und für einige Berufsgruppen gültig ist, ist die finnische unbefristete Arbeitserlaubnis für einen langen Zeitraum zwischen neun Monaten und vier Jahren gültig.
Als Mehran Translation Consultancy-Büro stehen wir Ihnen mit unseren Arbeitserlaubnisexperten zur Seite, sowohl bei der Beantragung Ihrer Arbeitserlaubnis und der Durchführung des Verfahrens als auch bei der Vorbereitung Ihres Ablehnungsantrags für Ihren abgelehnten Antrag und der Bitte um eine erneute Prüfung. Um eine Ablehnung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei bei diesen scheinbar einfachen Verfahren zu vermeiden, erreichen Sie uns in der Zentrale: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobiltelefon: 0544 105 93 44 Mobiltelefon: 0537 991 93 44 in um eine negative Antwort zu vermeiden.

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