WIE ERHALTE ICH EIN ARBEITSVISUM FÜR FRANKREICH?


Wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Frankreich zu bleiben und zu arbeiten, müssen Sie ein Arbeitserlaubnisvisum mit langfristiger Gültigkeit beantragen. Wenn Sie in Frankreich ein Arbeitserlaubnisvisum beantragen, ist die wichtigste Möglichkeit, die Ihnen das Arbeitserlaubnisvisum bietet, die Aufenthaltserlaubnis. Das französische Aufenthaltsgenehmigungsverfahren und die Beantragung einer französischen Arbeitserlaubnis erfolgen parallel. Die Ihnen für ein Arbeitserlaubnisvisum für Frankreich gewährte Frist, die zunächst in der Regel ein Jahr beträgt, bestimmt auch die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Während Ihres Aufenthalts in Frankreich können Sie bei jedem Visumerneuerungsverfahren die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis verlängern, indem Sie bei den Verwaltungsbehörden in Frankreich einen Antrag stellen.
Als Mehran Translation Consultancy-Büro stehen wir Ihnen mit unseren Arbeitserlaubnisexperten zur Seite, sowohl bei der Beantragung Ihrer Arbeitserlaubnis und der Durchführung des Verfahrens als auch bei der Vorbereitung Ihres Ablehnungsantrags für Ihren abgelehnten Antrag und der Bitte um eine erneute Prüfung. Um eine Ablehnung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei bei diesen scheinbar einfachen Verfahren zu vermeiden, erreichen Sie uns in der Zentrale: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobiltelefon: 0544 105 93 44 Mobiltelefon: 0537 991 93 44 in um eine negative Antwort zu vermeiden.

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