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Freiwillige Rückkehr von Ausländern aus der Türkei
Bei der freiwilligen Rückführung handelt es sich kurz gesagt um die Rückkehr eines Ausländers unter internationalem Schutz oder vorübergehendem Schutz in sein Heimatland in dem Wissen, dass sein internationaler Schutz endet und er infolgedessen seinen internationalen Schutzstatus im Aufnahmeland verliert. Damit die betreffende Rückkehr freiwillig erfolgt, muss die Person eine Entscheidung getroffen haben, die auf Wissen und freiem Willen beruht.
Grundprinzipien der freiwilligen Rückkehr
Die Rückführung erfolgt nach den Grundsätzen der freiwilligen, sicheren und würdevollen Rückkehr im Einklang mit dem Völkerrecht.
In unserem Land wird keine ausländische Person, die unter vorübergehendem oder internationalem Schutz steht, zwangsweise in ihr Land geschickt; Er wird keinem Druck ausgesetzt, in sein Land zurückzukehren.
Darüber hinaus wird Wert darauf gelegt, den Rückkehrern einen menschenwürdigen Lebensstandard zu ermöglichen.
Um die Kontinuität und Nachhaltigkeit der Rückkehr zu gewährleisten, wird der Reintegration der Rückkehrer besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Für Ausländer unter vorübergehendem Schutz, die eine freiwillige Rückführung beantragen, wird von der Provinzregierung ihres Wohnsitzes ein „Antragsformular für freiwillige Rückkehr“ ausgestellt. Die Verfahren zur freiwilligen Rückführung von Syrern in unserem Land unter vorübergehendem Schutz werden unter der Aufsicht internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen durchgeführt. Dadurch wird eine unabhängige Aufsicht über freiwillige Rückkehrprozesse sichergestellt. Im Falle einer freiwilligen Rückkehr syrischer Ausländer wird das für den Ausländer vorbereitete „Antragsformular für freiwillige Rückkehr“ zunächst vom Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) oder, falls der UNHCR-Vertreter nicht auffindbar ist, vom Roten unterzeichnet Crescent-Beamter. In Abwesenheit von Beamten des UNHCR und des Roten Halbmonds wird es vom Vertreter der von den Gouverneursämtern genehmigten Nichtregierungsorganisation oder vom Beamten des Gouverneursausschusses für Menschenrechte und Gleichstellung unterzeichnet.
Ausländer, die bei der Provinzdirektion für Einwanderungsmanagement einen Antrag auf freiwillige Rückführung stellen, werden darüber informiert, dass „ihre Anträge auf vorübergehenden Schutz bei einer erneuten Einreise in unser Land aufgrund der über sie vorzunehmenden Beurteilung möglicherweise negativ bewertet werden.“ Ausländer, die entschlossen sind Personen, die über eine freiwillige Rückführung verfügen, erhalten eine Straßenerlaubnisbescheinigung, damit sie in die Grenzprovinz fahren können, wo sie nach ihrem Verfahren unser Land verlassen werden.
Nach den erforderlichen Untersuchungen von Ausländern, die zu Grenztoren oder Grenzübergangsstellen weitergeleitet werden, und der Ausstellung der erforderlichen Dokumente durch die Provinz, in der sie ihren Wohnsitz haben, dürfen diese Ausländer unser Land verlassen und ihre vorübergehenden Schutzausweisdokumente werden entgegengenommen und vernichtet. Für Ausländer, die unser Land im Rahmen der freiwilligen Rückkehr verlassen, wird der entsprechende Beschränkungscode am Landgrenztor, an dem sie ausreisen, eingegeben und ihr vorübergehender Schutz aus dem GöçNet-System am entsprechenden Landgrenztor aufgrund der „freiwilligen Rückkehr“ beendet. .
Häufig gestellte Fragen
Was ist freiwillige Rückkehr (VOD)?
Bei der freiwilligen Rückführung handelt es sich um die freiwillige Rückkehr eines Ausländers unter internationalem Schutz oder vorübergehendem Schutz in sein Heimatland mit eigenem freien Willen und informierter Entscheidung. Diese Rückkehr muss sicher und in Würde erfolgen. Es ist nicht möglich, von einer freiwilligen Rückführung zu sprechen, ohne dass alle diese Elemente der betreffenden Rückkehr zusammenkommen.
In diesem Zusammenhang stützt die Türkei die Rückkehr von Ausländern in ihr Land auf den Grundsatz einer „sicheren, freiwilligen und würdigen Rückkehr“.
Warum freiwillige Rückkehr?
Eine freiwillige Rückkehr kann aus vielen verschiedenen Gründen und Motivationen bevorzugt werden. Einige dieser Gründe sind die Sehnsucht nach der Heimat, die Entwicklung wirtschaftlicher Möglichkeiten im eigenen Land, soziale und kulturelle Gründe sowie Schwierigkeiten bei der Integration in das Land, in dem sie leben. Es ist ein Prozess, den Einwanderer aus persönlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Gründen wählen können Gründe dafür.
Wie erfolgt eine freiwillige Rückkehr?
Freiwillige Rückführungsverfahren werden von der Direktion für Einwanderungsmanagement durchgeführt. Ausländer, die freiwillig in ihr Land zurückkehren möchten, können ein Verfahren zur freiwilligen Rückkehr einleiten, indem sie sich an die Provinzdirektion für Einwanderungsverwaltung in ihrer Wohnprovinz wenden. Notwendige Informationen zu den Verfahren erhalten Antragsteller bei der Landesdirektion für Migrationsmanagement.
Diese Informationen wurden zu Informationszwecken auf die Website der Direktion für Migrationsmanagement gestellt.
https://www.goc.gov.tr/gonullu-geri-donus