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Dokumente, die per E-Apostillierung versehen werden können
Mit dem E-Apostille-System können Sie eine Apostille für Ihre elektronisch erstellten Dokumente anfordern. Derzeit können Sie folgende Dokumente beantragen:
• Vorstrafenregister
• Gerichtsbeschluss
• Kopie des Identitätsregisters
• Beispiel für eine mehrsprachige Geburtsregistrierung (Formel A)
• Muster für die Registrierung einer mehrsprachigen Ehe (Formel B)
• Mehrsprachiges Beispiel für die Registrierung von Sterbefällen (Formel C)
Eine E-Apostille wird nicht an Länder vergeben, die nicht Vertragsparteien des Den Haag-Übereinkommens sind.
Einige internationale Versanddokumente und Rechnungen sind nicht mit einer E-Apostille versehen.
Wie hoch ist die E-APOSTILLE-Gebühr?
Die für den E-Apostille-Service zu zahlende Servicegebühr beträgt 50 TL (einschließlich Mehrwertsteuer) für die vom Justizministerium und den Vorsitzen der Judicial Justice Commission ausgestellte Gerichtsurkunde (unabhängig von der Anzahl der Seiten) für Gerichtsentscheidungen des Justizministerium, Präsidentschaften der Justizkommission (unabhängig von der Anzahl der Seiten). Der Betrag beträgt 100 TL (inkl. MwSt.).
Für ein mehrsprachiges Geburtsregistrierungsmuster (Formel A), ein mehrsprachiges Heiratsregistrierungsmuster (Formel B), ein mehrsprachiges Sterberegistrierungsmuster (Formel C) und ein Bevölkerungsregistrierungsmusterzertifikat, ausgestellt von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten des Innenministeriums (unabhängig davon). der Anzahl der Seiten) Es beträgt 50 TL (inkl. MwSt.).
Wenn Sie in Ihren Anträgen die Apostille-Beglaubigung für mehr als ein Dokument beantragen, ist diese Servicegebühr für jedes Dokument zu entrichten. Es wird festgelegt, welches Serviceentgelt für die später auszustellenden Verwaltungsdokumente zu entrichten ist.
Bewerbungsabschlussprozess
Ihre Anträge auf Apostille für Ihre Dokumente werden an die zuständigen Institutionen weitergeleitet (Justizministerium für Gerichtsdokumente, Innenministerium für Verwaltungsdokumente). Nachdem die entsprechenden Abteilungen der autorisierten Institutionen die Verfahren zur Anbringung der Apostille auf den Dokumenten abgeschlossen haben, wird das Ergebnis Ihres Antrags als „Genehmigt“ angezeigt. Dieser Vorgang variiert je nach Art Ihres Dokuments und der Dichte der autorisierten Institution.
Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Ihr Dokument nicht auffindbar ist oder die Apostille nicht angebracht werden kann. Es ist wichtig, dass Sie vollständige und genaue Informationen zu Ihrem Dokument eingeben, um die Möglichkeit zu verringern, dass Ihr Dokument abgelehnt wird, weil es nicht gefunden wurde.
Zur Information: +905441059344/ +908507629344 info@mehrangroupmz.com