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Arbeitserlaubnis für türkische Unternehmen
Um in der Türkei legal Einkünfte zu erzielen, muss ein Ausländer eine Arbeitserlaubnis einholen. Die Arbeitserlaubnis eines türkischen Unternehmens kann für einen begrenzten oder unbefristeten Zeitraum ausgestellt werden. Die befristete Arbeitserlaubnis wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt, abhängig von der Dauer des Vertrags zwischen der Person und dem Arbeitgeber. Erstanträge auf eine Arbeitserlaubnis werden in der Regel auf ein Jahr befristet. Mit Anträgen, die in den Folgejahren gestellt werden, verlängert sich dieser Zeitraum. Der Inhalt der Bewerbung, der Stellenstatus und die aktuelle Beschäftigungspolitik des Landes haben Einfluss auf das Ergebnis der Bewerbung.
Für eine unbefristete Arbeitserlaubnis muss die Person entweder seit 6 Jahren ununterbrochen eine Arbeitserlaubnis besitzen oder sich durch einen ununterbrochenen Aufenthalt von 8 Jahren in der Türkei das Recht auf eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erworben haben. Ein Ausländer kann eine Arbeitserlaubnis im Rahmen des Unternehmens beantragen, mit dem er einen Vertrag hat. Wer eine Betriebserlaubnis erhalten möchte, muss über einen Hochschulabschluss verfügen und dies durch ein Diplom belegen. Andernfalls ist ein Aufstieg in diese Positionen nicht möglich. Ein Ausländer kann nicht in jeder Position in einem Unternehmen arbeiten, und nach dem im Gesetz beschriebenen Umfang wird die Erwartung als eine Arbeit definiert, die ein Türke nicht ausüben kann. Meist sind sie in den Vertriebs- und Marketingabteilungen des Unternehmens tätig und müssen ihre Qualifikationen für diese Position mit ihrem Diplom nachweisen.
Anträge auf Arbeitserlaubnis für Unternehmen werden nach Erstellung einer Unternehmensregistrierung über das Online-System des Arbeitsministeriums gestellt. Das Unternehmen muss in diesem System registriert sein und Anträge können darüber gestellt werden. Anschließend erfolgt die Bewerbung für die einzustellende Person. Was hier wirklich benötigt wird, ist die elektronische Signatur des Unternehmens. Dank dieser Signatur werden alle Transaktionen durchgeführt. Dokumente werden gescannt und in das Bewerbungssystem hochgeladen. Es werden keine tatsächlichen Papiertransaktionen von Hand durchgeführt. Der Versicherungseintrag muss nach Erhalt der Arbeitserlaubnis der Person erfolgen.
Mit der Betriebserlaubnis erhalten Sie für denselben Zeitraum auch das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die Person kann sich für die Dauer der ihr erteilten Arbeitserlaubnis in der Türkei aufhalten. Darüber hinaus erhalten sie durch die Beantragung einer Familienaufenthaltserlaubnis auch das Recht, mit ihrer Familie zusammenzuleben. Die Person hat das Recht, eine Familienaufenthaltserlaubnis für ihren rechtmäßigen Ehepartner und ihre Kinder unter 18 Jahren zu beantragen.
Arten von Arbeitserlaubnissen für Unternehmen in Türkiye
Anträge auf Arbeitserlaubnis für Unternehmen können sowohl im Inland als auch im Ausland gestellt werden. Um einen Antrag im Inland stellen zu können, muss die Person über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen. Die Restlaufzeit der Aufenthaltserlaubnis spielt keine Rolle und Anträge können auch am letzten Tag gestellt werden. Anschließend wird ein Arbeitserlaubnisantrag gestellt und nach dessen Genehmigung der Versicherungseintrag vorgenommen. Auf diese Weise kann die Person während des ihr gewährten Urlaubs in der Türkei arbeiten und sich dort aufhalten. Wenn die Anträge aus dem Ausland gestellt werden, wird das Antragsverfahren über die Botschaft oder das Konsulat in dem Land abgewickelt, in dem sich der Antrag befindet.
Der Antragsprozess wird hier gleichzeitig mit der Antragstellung beim Konsulat durchgeführt; Wenn die erste Zustimmung des Konsulats vorliegt, wird der Antrag anhand der Unterlagen geprüft, zuvor wird hier jedoch der Antragsprozess per elektronischer Signatur durchgeführt. Anschließend wird ein Arbeitsvisum auf den Reisepass der Person gedruckt und sie kann in die Türkei einreisen. Nach dieser Eintragung muss innerhalb von 30 Tagen eine Versicherungsanmeldung für die Person erfolgen. Nach diesem Eintrag beginnt die Person legal zu arbeiten. Für die Person muss eine mit der Arbeitserlaubnis verknüpfte Arbeitserlaubniskarte eingeholt werden.
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