Aufenthaltserlaubnis für Studenten

1. Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende erhalten?
Personen mit einer Familienaufenthaltserlaubnis können bis zum Alter von 18 Jahren eine Ausbildung in Grund- und weiterführenden Bildungseinrichtungen absolvieren, ohne eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten zu erhalten. Aus diesem Grund diejenigen, die keine Aufenthaltserlaubnis für Familien haben, aber auf der Ebene der Primar- und Sekundarstufe studieren
Ausländern kann eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende kann auch für ausländische Studierende der Associate Degree-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengänge erteilt werden, die an einer Hochschule in der Türkei studieren werden.
Wer eine Spezialisierung in Medizin (TUS) und eine Spezialisierung in Zahnmedizin (DUS) absolviert und von seiner Universität zu einem Türkisch-Sprachkurs verwiesen wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende erhalten. Darüber hinaus kann eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende ausgestellt werden diejenigen, die als Studierende im Rahmen des Erasmus-Programms und anderer internationaler Austauschprogramme kommen.
2. Was sind die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende?
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studierenden sind in Artikel 39 des Ausländer- und Internationalenschutzgesetzes geregelt. Demzufolge;
• Ausländische Studierende müssen unterstützende Informationen und Dokumente zum Aufenthaltszweck in der Türkei einreichen.
• Die Person, die eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten beantragt, muss der Provinzdirektion für Einwanderungsverwaltung die Adressinformationen über ihren Aufenthaltsort in der Türkei mitteilen.
• Ausländer, denen die Einreise in die Türkei nicht gestattet wird, aufgeführt in Artikel 7 des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz
Der Student kann keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  3. Übergänge zwischen der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und anderen Aufenthaltserlaubnissen
Ein Ausländer, der über einen der Aufenthaltstitel verfügt, kann nach Ablauf der Erteilungsgrundlage wieder in denselben Aufenthaltstitel zurückkehren.
Er/sie kann eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund beantragen. Beispielsweise kann ein Ausländer, der sich mit einer Familienaufenthaltserlaubnis im Land aufhält, später auf eine Studentenaufenthaltserlaubnis umsteigen.
Ebenso ist es möglich, dass ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzt, eine Familienaufenthaltserlaubnis erhält, wenn er/sie die Voraussetzungen erfüllt. Für diese Person wird eine Familienaufenthaltserlaubnis ausgestellt, und solange der Student weiterhin die Bedingungen der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, kann er oder sie von den gleichen Rechten profitieren, die ihm die Studentenerlaubnis einräumt.
Besitzt der Ausländer eine Familienaufenthaltserlaubnis und ist er berechtigt, eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zu erhalten, so bleibt die Familienaufenthaltserlaubnis des Ausländers unverändert bestehen. Darüber hinaus stehen dem ausländischen Studierenden die gleichen Rechte wie in der Aufenthaltserlaubnis zu.
Wenn ein Ausländer, der über eine Arbeitserlaubnis verfügt, auch die Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erfüllt, bleibt seine Arbeitserlaubnis ebenfalls bestehen. Darüber hinaus stehen dieser Person die gleichen Rechte zu, die auch die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken mit sich bringt.
Schließlich können Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder eine Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel verfügen, die Rechte aus dieser Aufenthaltserlaubnis in Anspruch nehmen, ohne auf eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende umzusteigen, sofern sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten erfüllen.
4. Dauer und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Studenten
Gemäß der Regelung des Artikels 38 des Ausländer- und Internationalen Schutzgesetzes kann die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für Studenten je nach Bildungszeit des Ausländers variieren. Grund- und weiterführenden Schülern wird eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr erteilt. gültig vom Beginn der Ausbildung bis zum Beginn des nächsten Studienjahres.
Eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die an einer Hochschuleinrichtung in der Türkei einen Associate Degree, einen Bachelor-, einen Master- oder einen Doktorgrad anstreben, wird für das gesamte Bildungsprogramm ausgestellt. Die Aufenthaltserlaubnis eines Studierenden, der seinen Abschluss nicht während der Regelstudienzeit abschließt, kann um maximal ein Jahr und höchstens die Höchststudienzeit verlängert werden. Mit dem Abschlussdatum erlischt die Aufenthaltserlaubnis des Doktoranden. Innerhalb von zehn Tagen ab diesem Datum muss die Person bei der Einwanderungsbehörde der Provinz eine für den neuen Aufenthaltszweck geeignete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

5. Welche Unterlagen sind für eine Studentenaufenthaltserlaubnis erforderlich?
Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende müssen viele Unterlagen vorbereitet werden. Es ist zu beachten, dass je nach der besonderen Situation des jeweiligen Studierenden unterschiedliche Unterlagen für jeden Studienbewerber erforderlich sein können. Generell lassen sich die für jeden Studierendentyp erforderlichen Unterlagen jedoch wie folgt auflisten:
• Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis
• Original und Fotokopie des Reisepasses oder eines Ersatzdokuments
• 4 biometrische (ICAO-Standards) Fotos.
• Quittungen, aus denen hervorgeht, dass die erforderlichen Gebühren bezahlt wurden
• Krankenversicherung
- Strafregisterauszug
• Aktives Studentenzertifikat
• Dokumente zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Dokument, aus dem der Aufenthaltsort hervorgeht, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird
• Je nach Situation ggf. weitere Unterlagen

6. Ist es möglich, mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten in der Türkei zu arbeiten?
Auch Associate-, Bachelor-, Master- und Doktoranden, die in der Türkei eine formelle Ausbildung absolvieren, haben das Recht auf Arbeit, wenn sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Studierende, die eine Arbeitserlaubnis erhalten, sind nicht verpflichtet, während der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Allerdings müssen diese Personen eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken einholen, wenn die Arbeitserlaubnis abläuft oder nicht verlängert wird. Es ist jedoch zu beachten, dass; Für Associate- und Bachelor-Studenten beginnt das Recht auf Arbeit nach dem ersten Jahr. Anträge auf Arbeitserlaubnis werden beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit gestellt.
Ablehnung, Annullierung oder Nichtverlängerung des Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten
Sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht erfüllt oder nicht mehr gegeben, wird die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht erteilt.

Um umfassende Informationen zu den Einzelheiten der Aufenthaltserlaubnis für Studenten und zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten zu erhalten, wenden Sie sich an Mehran Tercümanlık Danışmanlık unter info@mehrangroupmz.com oder Mehran Tercümanlık Danışmanlık Hauptbüro: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobiltelefon : 0544 105 93 44 Mobil Sie erreichen uns über unsere Kontakttelefonnummer: 0537 991 93 44.

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