Bedingungen für die Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat

Bedingungen für die Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat
Erstens berechtigt die Heirat mit einem Staatsbürger der Republik Türkei nicht direkt zum Recht des Ausländers, türkischer Staatsbürger zu werden. Durch die Heirat erhält ein Ausländer nicht einmal das Recht, sich in der Türkei aufzuhalten. Dabei handelt es sich um völlig separate Prozesse, die korrekt verwaltet werden müssen. Die Voraussetzungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat sind in Artikel 16 des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Nr. 5901) geregelt. Damit ein Ausländer über seinen Ehegatten, der Staatsbürger der Republik Türkei ist, türkischer Staatsbürger werden kann, muss er gemäß dem Wortlaut des einschlägigen Gesetzes die folgenden Bedingungen erfüllen:

Ein Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft beantragt, muss seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sein. Es ist auch erforderlich, dass diese Ehe bereits besteht.
Ehegatten müssen in familiärer Einheit leben.
Der Ausländer darf sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die die Einheit der Ehe verletzen.
Der Ausländer darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Ausländische Staatsangehörige können die entsprechende Staatsbürgerschaft bei den Einwohnermeldeämtern ihrer Niederlassung beantragen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Wenn eine Situation wie der Tod des Ehegatten mit türkischem Staatsbürger nach der Antragstellung eintritt, ist die Bedingung an zweiter Stelle in der obigen Liste, d. h. die Bedingung, dass die Ehegatten in einer Familiengemeinschaft leben, nicht erforderlich. Ein Ausländer kann türkischer Staatsbürger werden, wenn er/sie weitere Voraussetzungen erfüllt. Ausländische Staatsangehörige, die durch Heirat die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, behalten jedoch im Falle einer Entscheidung zur Annullierung der Ehe weiterhin ihre Staatsbürgerschaft der Republik Türkei, wenn sie in gutem Glauben an ihre Ehe sind.

Verfahren und Grundsätze der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat
In der Verordnung zur Umsetzung des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 werden die Verfahren und Grundsätze für die Bearbeitung des Antrags durch die Antragsbehörden und den Erwerb der Staatsbürgerschaft erwähnt. Personen, die die in Artikel 16 dieses Gesetzes aufgeführten Bedingungen erfüllen, können durch Heirat das Recht erhalten, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Antragsbehörde führt eine Prüfung des antragstellenden Ausländers durch. Wenn nach Abschluss dieser Prüfung die folgenden Ergebnisse vorliegen, wird der Antrag der Person nicht angenommen und ihr werden die erforderlichen Informationen gegeben:

Wenn davon ausgegangen wird, dass die Person seit mindestens drei Jahren nicht mehr mit einem Staatsbürger der Republik Türkei verheiratet ist, wird der Antrag nicht angenommen.
Wenn davon ausgegangen wird, dass die Ehe bezüglich des Antrags aus einem Grund wie einer Scheidung oder dem Tod des Ehegatten, der Staatsbürger der Republik Türkei ist, vor dem Datum des Staatsbürgerschaftsantrags endete, wird der Antrag nicht angenommen.
Wenn davon ausgegangen wird, dass sich der antragstellende Ausländer in einem Gerichtsverfahren befindet oder wegen einer Straftat verurteilt oder inhaftiert ist, wird der Antrag nicht angenommen.
Die Anträge von Personen, von denen angenommen wird, dass sie nicht in der Lage sind, die gemäß Artikel 26 der oben aufgeführten Verordnung erforderlichen Antragsunterlagen für die türkische Staatsbürgerschaft einzureichen, werden ebenfalls nicht angenommen.
Wichtiger Hinweis: Handelt es sich bei dem Ehegatten des Ausländers, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, um eine Person, die später die türkische Staatsbürgerschaft erworben hat, wird für die Berechnung der Dauer der Ehe das Datum des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft durch diese Person zugrunde gelegt.

Inländische Bewerbungsbedingungen
Es gibt einige Verfahren und Grundsätze, die für Personen gelten, die die türkische Staatsbürgerschaft beantragen und deren Wohnort die Türkei ist. Für den Ausländer, bei dem davon ausgegangen wird, dass er die erforderlichen Antragsvoraussetzungen erfüllt, wird ein Antragsdossier erstellt, und die Polizei wird gebeten, eine Untersuchung über den Ausländer durchzuführen. Die Polizei untersucht im Rahmen dieser Ermittlungen folgende Sachverhalte:

Es wird geprüft, ob der Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft beantragt, und sein türkischstämmiger Ehegatte in einer Familiengemeinschaft leben.
Es wird geprüft, ob der Antragsteller Handlungen begangen hat, die mit der Ehe unvereinbar sind. Zum Beispiel die Ausübung der Prostitution und die Vermittlung von Prostitution usw. Es wird untersucht, ob solche Verhaltensweisen vorliegen. Nach der Prüfung werden hierzu Meinungen in der Akte dargelegt.
Es wird geprüft, ob es irgendwelche Bedenken gibt, die den Antragsteller im Hinblick auf die Sicherheit und öffentliche Ordnung des Landes daran hindern würden, die türkische Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Diese oben genannten Situationen werden untersucht und die daraus resultierende positive oder negative Meinung wird klar und detailliert auf dem Untersuchungsformular festgehalten. Diesem Untersuchungsformular wird auch ein Protokoll der Untersuchung beigefügt. Die Akte des ausländischen Antragstellers, dessen Ermittlungen von den Beamten der Polizeibehörde abgeschlossen wurden, wird an die Provinzdirektion zurückgesandt. Danach wird die Akte von der Provinzdirektion an die Kommissionseinheit für weitere notwendige Untersuchungen und Recherchen weitergeleitet. Die Akte der Person wird von der Provinzdirektion zur endgültigen Entscheidung an das Ministerium weitergeleitet.
Bewerbungsbedingungen aus dem Ausland
Im Namen des Ausländers, der türkischer Staatsbürger werden möchte und alle notwendigen Voraussetzungen für den Antrag erfüllt, wird eine Akte bestehend aus den oben ausführlich genannten Dokumenten erstellt. Die erforderlichen Unterlagen für Bewerbungen aus dem Ausland können sich von denen für Bewerbungen aus der Türkei unterscheiden. Da diese Situation von Land zu Land, in dem die Menschen ihren Wohnsitz haben, unterschiedlich ist, ist es nicht möglich, auf unserer Seite eine Liste der erforderlichen Dokumente anzuzeigen, die für alle Länder gültig sind. Die Experten von Mehran Translation Consultancy werden Ihnen jedoch bestmöglich helfen und Ihnen eine detaillierte Liste zur Verfügung stellen von Dokumenten.

Nach der Antragstellung werden der ausländische Staatsangehörige und sein Ehegatte sowohl getrennt als auch gemeinsam von dem für die konsularischen Verfahren zuständigen Vizekonsul oder einem vorgesetzten Beamten befragt, um festzustellen, ob es sich bei der Ehe um eine echte Ehe oder um eine Scheinehe handelt Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft. Die als Ergebnis dieses Interviews gebildete Meinung, ob positiv oder negativ, wird ausführlich und klar auf dem Interviewformular des Ausländers niedergeschrieben, der durch Heirat die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte. Wenn die Gesetze des Staates, in dem sich der Ausländer aufhält, dies zulassen, wird auch ein Strafregisterauszug angefordert und geprüft, ob die Heiratsurkunden des Ausländers und seines türkischen Ehepartners bei den offiziellen Behörden dieses Staates vorliegen. Die daraus resultierenden Informationen und Dokumente werden der Akte der Person hinzugefügt und zur endgültigen Entscheidung an das Ministerium weitergeleitet.

Wie lange dauert die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft?
Der zügige Ablauf der Verfahren bei der Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft hängt von der vollständigen und sorgfältigen Vorbereitung der Akte ab. Alle im Einbürgerungsantrag gemachten Angaben und Unterlagen müssen vollständig sein und dürfen nicht falsch sein. Da die Mängel dieser Informationen und Dokumente dazu führen, dass die Verwaltung versucht, sie im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens bereitzustellen, führt diese Situation dazu, dass das Bewerbungsverfahren langsamer als normal abläuft.

Mehran Tercümanlım-Beratung Wir bieten mit unserem fachkundigen Beraterteam Vorbereitungs-, Antrags- und Nachbereitungsdienste für die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat an. Um detaillierte Informationen zu erhalten und Ihren Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft zu starten, können Sie uns über alle unsere Kontaktinformationen oder in der Zentrale kontaktieren: +900212 909 87 25 Büro: +900850 762 93 44 Mobiltelefon: +900544 105 93 44 Mobiltelefon: +900537 991 93 44.

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