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Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Geburt
Die durch Geburt erworbene türkische Staatsbürgerschaft wird automatisch aufgrund der Abstammung oder des Geburtsortes erworben. Die durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft gilt ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Aufgrund der Abstammung erworbene Staatsbürgerschaft:
Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung bedeutet, dass das Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter oder des Vaters eines türkischen Staatsbürgers erwirbt, mit dem es zum Zeitpunkt der Geburt durch Abstammung verwandt ist.
Beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung; Es reicht aus, dass nur einer der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt türkischer Staatsbürger ist, und die Tatsache, dass der andere Elternteil Staatsbürger eines ausländischen Staates ist, stellt kein Hindernis für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft dar.
Mitteilungen im Ausland über eine Geburt nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
Die Eintragung in das Familienregister von Personen, die im Ausland leben und deren Geburt nicht mitgeteilt wurde, obwohl sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist möglich, wenn aufgrund der vom Ministerium durchzuführenden Untersuchung festgestellt wird, dass sie erworben wurden Türkische Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer Mutter oder ihres türkischen Vaters.
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Geburt
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft aufgrund des Geburtsorts
Ein in der Türkei geborenes Kind, das die Staatsbürgerschaft eines Staates nicht erwerben kann, weil seine Eltern unbekannt sind, staatenlos sind oder nicht in der Lage sind, die Staatsbürgerschaft gemäß den nationalen Gesetzen zu erwerben, erwirbt von Geburt an die türkische Staatsbürgerschaft.
Ein Kind, das sich in der Türkei aufgehalten hat, gilt als in der Türkei geboren, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass es außerhalb der Türkei geboren wurde. Gefundene Kinder, die sich aufgrund ihres jungen Alters nicht äußern können, werden in den Bevölkerungsregistern des Ortes registriert, an dem sie gefunden werden, auf der Grundlage der Protokolle der Strafverfolgungsbehörden oder zuständigen Institutionen, in denen diese Situation festgestellt wird, oder der Erklärung der betreffenden Personen.
Späterer Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft gemäß den Allgemeinen Bestimmungen
Ausländer, die gemäß Artikel 11 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten;
Erwachsen sein und Urteilsvermögen gemäß dem eigenen nationalen Recht haben, oder, wenn man staatenlos ist, gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch Nr. 4721.
Ab dem Datum der Antragstellung fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei gelebt haben.
Er gab an, dass er sich entschieden habe, sich in der Türkei niederzulassen; Immobilien in der Türkei erwerben, ein Unternehmen gründen, investieren, ein Handels- und Geschäftszentrum in die Türkei verlegen, an einem Arbeitsplatz arbeiten, für den eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist und dies durch ähnliche Verhaltensweisen bestätigt hat, oder einen türkischen Staatsbürger heiraten, sich als Familie bewerben, … zuvor erworbene türkische Staatsbürgerschaft. Mutter, Vater, Geschwister oder Kind, die in der Türkei einen Hochschulabschluss haben oder ihre Ausbildung abschließen.
Keine Krankheit haben, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt.
Zeigen, dass man eine gute Moral hat, indem man mit dem Verantwortungsbewusstsein handelt, das für das Zusammenleben in der Gesellschaft erforderlich ist, um mit seinem Verhalten Vertrauen in die Menschen um einen herum zu wecken und keine schlechten Gewohnheiten zu haben, die von der Gesellschaft nicht toleriert werden und im Widerspruch zu gesellschaftlichen Werten stehen.
Türkisch auf einem Niveau sprechen zu können, das es Ihnen ermöglicht, sich an das gesellschaftliche Leben anzupassen.
Ein Einkommen oder einen Beruf haben, der Ihnen und Ihren Angehörigen in der Türkei den Lebensunterhalt sichert.
Es darf nicht in irgendeiner Weise geschehen, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen würde.
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Adoption
Eine minderjährige ausländische Person, die von einem türkischen Staatsbürger adoptiert wurde; Er/sie kann die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, sofern kein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung besteht.
TRNC Bürger, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben
Personen, die von Geburt an Staatsbürger der Türkischen Republik Nordzypern sind und die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, erhalten die türkische Staatsbürgerschaft durch Beschluss des Ministeriums, wenn sie schriftlich erklären, dass sie türkische Staatsbürger werden möchten.
Er ist Staatsbürger der Türkischen Republik Nordzypern und der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft hat keine Auswirkungen auf seinen Ehegatten; für seine Kinder gelten die Bestimmungen des Artikels 20 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901.
Die Bestimmungen des Artikels 11 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 gelten für Ausländer, die später die Staatsbürgerschaft der Türkischen Republik Nordzypern erworben haben.
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft mit Wahlrecht
Personen, die aufgrund ihrer Eltern die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben, die durch den Erhalt einer Ausreisegenehmigung die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben und die innerhalb von drei Jahren nach Volljährigkeit eine schriftliche Mitteilung zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft abgegeben haben, können durch Ausübung ihres Wahlrechts die türkische Staatsbürgerschaft erwerben .
Der Verlust des Wahlrechts und der türkischen Staatsbürgerschaft wird ab dem Datum der Entscheidung des Ministeriums über die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts wirksam.
Ausnahmsweise Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft
In den in Artikel 12 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 aufgeführten Fällen können Ausländer auf Vorschlag des Ministeriums und auf Beschluss des Ministerrats die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, unabhängig von anderen allgemein für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft erforderlichen Bedingungen, sofern diese vorliegen stellt kein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung dar.
Gemäß Artikel 12 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901:
Die folgenden Ausländer können auf Vorschlag des Ministeriums und auf Beschluss des Ministerrats die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, sofern kein Hindernis für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung besteht.
Personen, die Industrieanlagen in die Türkei bringen oder außergewöhnliche Leistungen im wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen, kulturellen und künstlerischen Bereich erbracht haben oder voraussichtlich erbringen werden und für die von den zuständigen Ministerien ein begründetes Angebot gemacht wurde.
Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 31 Absatz 1 Unterabsatz (j) des Ausländer- und internationalen Schutzgesetzes Nr. 6458 vom 4.4.2013 verfügen, sowie Inhaber einer Türkiskarte und deren ausländische Ehepartner sowie deren Ehepartner minderjährige oder unterhaltsberechtigte ausländische Kinder.
Personen, deren Einbürgerung als notwendig erachtet wird.
Als Einwanderer die türkische Staatsbürgerschaft erwerben
Die Staatsbürgerschaftsakte von Personen, die nach Abschluss ihrer Verfahren gemäß dem Siedlungsgesetz Nr. 5543 als Einwanderer akzeptiert werden, wird von der Direktion der Einwanderungsverwaltung der Provinz erstellt und an das Ministerium gesendet. Die dem Ministerium zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft übermittelte Akte des Ausländers wird geprüft und dem Ministerrat wird ein Vorschlag für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch die Person unterbreitet. Die türkische Staatsbürgerschaft kann durch Beschluss des Ministerrats erworben werden.
Gemäß Artikel 12 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901:
Die folgenden Ausländer können auf Vorschlag des Ministeriums und auf Beschluss des Ministerrats die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, sofern kein Hindernis für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung besteht. ( (d) Personen, die als Einwanderer akzeptiert werden. )
Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft ohne Wohnsitzerfordernis
Sofern keine Situation vorliegt, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit darstellen würde,
Diejenigen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft durch den Erhalt einer Urlaubserlaubnis verloren haben,
Kinder, die aufgrund ihrer Eltern die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben und ihr Wahlrecht nicht innerhalb von drei Jahren nach Erreichen des Erwachsenenalters ausgeübt haben,
Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 25 Absätze (a), (ç), (d) und (e) des aufgehobenen türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 403,
Menschen können die türkische Staatsbürgerschaft wiedererlangen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in der Türkei.
Gemäß Artikel 13 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901:
Sofern kein Hindernis für die nationale Sicherheit besteht, können die folgenden Personen durch Beschluss des Ministeriums die türkische Staatsbürgerschaft wiedererlangen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in der Türkei.
Diejenigen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft verloren haben, indem sie eine Ausreisegenehmigung erhalten haben.
Diejenigen, die aufgrund ihrer Eltern die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben und ihr Wahlrecht nicht innerhalb der in Artikel 21 festgelegten Frist ausgeübt haben.
Gemäß Artikel 43 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901:
Gemäß den Absätzen (a), (d), (d) und e von Artikel 25 des aufgehobenen türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 403 können Personen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft verloren haben, einen Antrag stellen, ohne dass ein Wohnsitz in der Türkei erforderlich ist, sofern dies der Fall ist stellt im Hinblick auf die nationale Sicherheit kein Hindernis dar. Sie können durch Beschluss des Ministerrats die türkische Staatsbürgerschaft wiedererlangen.
Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft vorbehaltlich der Wohnsitzbedingung
Gemäß dem Gesetz Nr. 5901 können diejenigen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft verloren haben oder die ihre türkische Staatsbürgerschaft durch die Ausübung ihres Wahlrechts verloren haben, ihre türkische Staatsbürgerschaft wiedererlangen, sofern sie sich nicht in einer Situation befinden, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit darstellen würde und sie wohnen drei Jahre in der Türkei.
Gemäß Artikel 14 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901:
Wer seine türkische Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 29 verloren hat, kann seine türkische Staatsbürgerschaft durch Beschluss des Ministerrats wiedererlangen, und wer seine türkische Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 34 verloren hat, kann seine türkische Staatsbürgerschaft durch Beschluss des Ministeriums wiedererlangen , sofern kein Hindernis für die nationale Sicherheit besteht und sie sich drei Jahre lang in der Türkei aufhalten.
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat
Die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger verleiht nicht direkt die türkische Staatsbürgerschaft. Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht, können den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft beantragen.
Wenn die Ehe durch den Tod des türkischen Ehegatten nach dem Antragsdatum endet, besteht kein Erfordernis, in familiärer Einheit zu leben.
Ausländer, die durch Heirat die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, behalten bei Treu und Glauben ihre türkische Staatsbürgerschaft, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird.
Wird die Ehe eines Ausländers, der durch Heirat die türkische Staatsbürgerschaft erworben hat, für nichtig erklärt, wird das Ministerium über das Gouverneursamt gefragt, ob er seine türkische Staatsbürgerschaft behalten wird.
Gemäß Artikel 16 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901:
Durch die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger wird nicht direkt die türkische Staatsbürgerschaft verliehen. Allerdings können Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht, den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft beantragen. Bei Bewerbern;
Leben in familiärer Einheit,
Keine Aktivitäten ausüben, die mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbar sind,
Es müssen die Bedingungen erfüllt sein, dass man sich nicht in einer Situation befindet, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen würde.
Wenn die Ehe nach dem Antrag aufgrund des Todes des türkischen Ehegatten endet, ist die Bedingung in Absatz (a) des ersten Absatzes nicht erforderlich.
Ausländer, die durch Heirat die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, behalten bei Treu und Glauben ihre türkische Staatsbürgerschaft, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird.
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