GLEICHWERTIGKEITSBESCHEINIGUNG FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE

GLEICHWERTIGKEITSBESCHEINIGUNG FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE
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Studierende, die in der Türkei ein Gymnasium, eine Universität, einen Bachelor-, Master- oder Doktortitel absolvieren möchten, müssen für ein Studium in der Türkei eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für die Diplome erhalten, die sie von den Schulen in ihrem Heimatland erhalten haben.
Was ist also eine Gleichwertigkeitsbescheinigung?
Die Gleichwertigkeitsbescheinigung ist ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die von Ihnen abgeschlossene Schule den Schulen in der Türkei gleichwertig ist. Mit anderen Worten bedeutet Gleichwertigkeit, dass die High School-, Associate Degree-, Bachelor- und Master-Diplome, die von einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben wurden, als gleichwertig mit den High School-, Associate Degree-, Bachelor- und Master-Diplomen einer höheren Bildungseinrichtung angesehen werden Bildungseinrichtungen in der Türkei.

Ohne die Gleichwertigkeitsbescheinigung wird Ihre Hochschuleinschreibung nicht abgeschlossen und Ihre Einschreibung kann storniert werden. Für Sie ist es bequemer und einfacher, die Gleichwertigkeitsbescheinigung bereits in Ihrem Land zu beantragen. Um eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an den Bildungsberater des türkischen Konsulats in Ihrem Land wenden. Wenn Sie in Ihrem Land keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, benötigen Sie für die Beantragung in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis.

Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor
Wenn Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung beantragen, müssen das Original Ihres Abschlusszeugnisses und die Zeugnisse aller Ihrer Studiensemester vorliegen. Es ist sehr wichtig, dass die Originaldokumente abgestempelt werden. Denn Dokumente, die nicht vom Außenministerium überprüft wurden, werden sowohl von den Bildungsdirektionen Ihres Landes als auch von der Provinzdirektion für nationale Bildung nicht akzeptiert.
Bei der Gleichwertigkeitsbescheinigung handelt es sich um ein Dokument, das ausländische Studierende, die in der Türkei studieren möchten, vorlegen müssen. Wenn ausländische Studierende in der Türkei eine weiterführende Schul- oder Universitätsausbildung sowie Master- und Doktorandenprogramme absolvieren möchten, müssen sie dieses Dokument in der Türkei für die Diplome erhalten, die sie in ihrem eigenen Land erworben haben. Was ist also eine Gleichwertigkeitsbescheinigung und wie erhält man eine Gleichwertigkeitsbescheinigung?

Die Gleichwertigkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das die Gleichwertigkeit des Schulabschlusses ausländischer Schüler im eigenen Land mit den Schulen in der Türkei belegt. Mit anderen Worten: Diplome einer renommierten Bildungseinrichtung im Ausland sind den in der Türkei ausgestellten Diplomen gleichgestellt. Beispielsweise sind im Ausland ausgestellte Abitur-, Bachelor- und Masterdiplome den in der Türkei ausgestellten Abitur-, Bachelor- und Masterdiplomen mit einer Gleichwertigkeitsbescheinigung gleichwertig.

Ausländische Studierende in der Türkei können ihre Immatrikulation zum Hochschulstudium ohne den Erhalt einer Gleichwertigkeitsbescheinigung nicht abschließen. Es kann sogar sein, dass Ihre Uni-Immatrikulation storniert wird. Aus diesem Grund müssen Sie vor Ihrer Anmeldung die Gleichwertigkeitsbescheinigung einholen. Hierfür können Sie die Gleichwertigkeitsbescheinigung ganz einfach in Ihrem Land erhalten. Sie können zum türkischen Konsulat in Ihrem Land gehen und dort die Gleichwertigkeit beim Bildungsberater beantragen. Wenn Sie Ihr Land verlassen haben und in die Türkei gekommen sind, können Sie dieses Dokument online unter https://edenklik.meb.gov.tr/ beantragen.

Welche Unterlagen sind für die Gleichwertigkeitsbescheinigung erforderlich?
Bevor Sie zum Bildungsberater des türkischen Konsulats gehen, müssen Sie einige Dokumente bezüglich der Gleichwertigkeitsbescheinigung vorbereiten. Dafür:

Originaldiplom
Abschrift des akademischen Ausbildungsprozesses
Sie müssen die Dokumente vorbereiten und sicherstellen, dass die Originalkopien der Dokumente gestempelt sind, es sich also um Originaldokumente handelt. Andernfalls werden Dokumente, die nicht genehmigt wurden, d. h. Dokumente, deren Richtigkeit nicht bestätigt wurde, von den zuständigen Institutionen nicht akzeptiert.

Für alle Einzelheiten zur Gleichwertigkeitsbescheinigung und diesen Transaktionen können Sie sich an unser Übersetzungsberatungszentrum mehran wenden.

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