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Schengen-Visum aus Türkiye
Für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen Sie ein Schengen-Visum. Dieses Visum erlaubt die Einreise in 26 Länder, die Mitglieder dieses Abkommens sind, und der Inhaber dieses Visums kann für einen bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen in jedes der Länder reisen, die Mitglieder des Schengener Abkommens sind.
Die Art und der Zweck der Reise des Antragstellers bestimmen die Art und Dauer des Schengen-Visums. Mit anderen Worten: Unabhängig davon, ob der Zweck Ihrer Reise darin besteht, an einer Touristenreise teilzunehmen, einer geschäftlichen Tätigkeit nachzugehen oder sich einfach nur für ein paar Stunden in einem der Mitgliedsländer aufzuhalten, sind die Art des Visums und seine Gültigkeitsdauer unterschiedlich bestimmt. Ein Schengen-Visum kann von jedem Mitgliedsland dieses Abkommens ausgestellt werden. Unter Einhaltung einiger Regeln kann der Inhaber während der Gültigkeitsdauer des Visums problemlos in jedes Land des Schengen-Raums reisen.
Die Bedingungen für den Erhalt eines Schengen-Visums aus der Türkei bedeuten eigentlich, ob ein ausländischer Staatsbürger über die notwendigen Voraussetzungen und Kriterien verfügt, um dieses Visum bei den Botschaften des Schengen-Raums in der Türkei zu beantragen. Schengen aus der Türkei ist einer der wichtigsten Schritte bei der Erlangung eines Visums . Daher raten die Experten und Berater der Visa-Service-Abteilung der Mehran Group den geschätzten Antragstellern für ein Schengen-Visum aus der Türkei, ihre Bedingungen bei den Beratern des Unternehmens zu prüfen, bevor sie Maßnahmen ergreifen und die Dokumente ausfüllen.
Arten von Schengen-Visa
Je nach Zweck und Art der Reise wird die Art des Schengen-Visums des Antragstellers bestimmt. Die Art dieses Visums bestimmt die Gültigkeitsdauer dieses Visums. Daher bestimmen die Arten des Schengen-Visums die Art und Weise und die Bedingungen Ihrer Einreise in einen oder mehrere Schengen-Länder. Diese Visa sind in drei allgemeine Kategorien unterteilt:
Einheitliches Schengen-Visum (USV)
Visum mit begrenzter territorialer Gültigkeit (LTV)
Nationales Visum
Einführung des Schengen-Visums
Das Schengen-Visum ist eigentlich das europäische Touristenvisum. Der Inhaber dieses Visums darf alle 6 Monate für maximal 90 Tage in die Mitgliedsländer der Schengen-Union reisen und sich dort aufhalten.
Basierend auf dem Zweck des Antragstellers, in die einzelnen Vertragsstaaten zu reisen, werden Schengen-Visa in drei Kategorien eingeteilt: A-, B- und C-Visa, von denen dem Antragsteller eines gewährt wird.
A) Schengen-Visum Typ A
Beim Typ-A-Visum handelt es sich um eine Art Flughafentransitvisum, das einer Person lediglich die Umbuchung ihres Fluges an einem der Flughäfen des Schengen-Raums und die Reise in ein Land außerhalb des Schengen-Raums gestattet. Dieses Visum gilt nur für die Nutzung von Flughäfen im Schengen-Raum und die Person darf den Flughafen nicht verlassen.
B) Schengen-Visum Typ B
Beim Typ-B-Visum handelt es sich ebenfalls um eine Art Transitvisum, das, wenn es dem Reisepass beigefügt ist, einer Person die Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Landes im Schengen-Raum innerhalb von maximal 5 Tagen ermöglicht.
C) Schengen-Visum Typ C
Beim Typ-C-Visum handelt es sich eigentlich um ein kurzfristiges Visum für Reisen in den Schengen-Raum. Eine Person darf sich während der bei Erhalt dieses Visumtyps angegebenen Zeit in den Mitgliedsländern der Schengen-Union aufhalten.
Typ-C-Visa werden je nach Reisezweck und den Bedingungen des Antragstellers in drei Kategorien eingeteilt:
Einmaliges Schengen-Visum oder einmaliges Einreisevisum
Schengen-Visum für die doppelte Einreise
Mehrfaches Schengen-Visum oder mehrfaches Einreisevisum