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Beim Kauf eines Autos in der Türkei muss eine Person drei (3) Arten von Steuern zahlen: Sonderverbrauchssteuer (SCT), Mehrwertsteuer (VAT) und Kraftfahrzeugsteuer (MTV). Während der allgemeine Mehrwertsteuersatz 18 % beträgt, ist die SCT die belastendste dieser Steuern. Da das Recht, in der Türkei ein Auto zu kaufen, nicht auf türkische Staatsbürger beschränkt ist, konzentriert sich dieser Artikel auf die Autokaufbedingungen und Steuerbefreiungen für nicht-türkische Staatsbürger.
Steuerfreies Auto für Ausländer
Das Steuersystem in der Türkei erhebt beim Autokauf bestimmte Steuern. Während es Steuerzahler dieser Steuern gibt, gibt es auch solche, die von der Steuerbefreiung profitieren können. Autos, die steuerbefreit gekauft wurden, werden „Fahrzeuge mit blauem Kennzeichen“ genannt, weil sie mit einem blauen Kennzeichen zugelassen sind. Während die Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit blauem Kennzeichen für SCT und Mehrwertsteuer gilt, gilt sie nicht für Steuerarten wie die jährliche Kfz-Steuer oder die Banderolensteuer.
Wer kann profitieren?
Es ist möglich, ein Fahrzeug mit „0“ (null) KM aus erster Hand bei einem autorisierten Autohändler zu kaufen, ohne SCT und Mehrwertsteuer zu zahlen. Allerdings können nur diejenigen, die sich nach Angaben des Ministeriums für Zoll und Handel als diplomatische Mitglieder bezeichnen, ein solches Fahrzeug erwerben.
Diese Situation wird in Artikel 6 des Sonderverbrauchssteuergesetzes Nr. 4760 als Steuerbefreiung aufgeführt;
„Die in den diesem Gesetz beigefügten Listen mit den Nummern (I), (II) und (III) aufgeführten Waren können von den diplomatischen Vertretungen, Konsulaten und internationalen Organisationen, denen aufgrund internationaler Abkommen eine Steuerbefreiung gewährt wurde, sowie deren diplomatischen Mitgliedern für den eigenen Bedarf erworben werden Rechte, sofern es sich um Gegenseitigkeit handelt. Der erste Erwerb, die Einfuhr oder Lieferung an internationale Organisationen in der Türkei im Rahmen von Abkommen mit der Gastregierung oder anderen Abkommen, denen unser Land beigetreten ist, und der erste Erwerb durch ihre Nichtstaatsangehörigen der Republik der Türkei, die in ihren Führungspositionen für ihre eigenen Bedürfnisse während ihres Dienstes in der Türkei tätig sind, „ist die Einfuhr oder Lieferung an sie steuerfrei.“
Es ist wie folgt angeordnet.
Darüber hinaus gehören gemäß den internationalen Abkommen, denen die Türkei beigetreten ist, und der türkischen Gesetzgebung zu denjenigen, die ein steuerfreies Auto kaufen können;
Diejenigen, die einen Personalausweis der 1., 2., 3. und 4. Klasse des Außenministeriums (CD-B-Kennzeichen) / (MA/MZ-Kennzeichen) besitzen.
Mit der NATO verbundenes ausländisches Personal (MA/MZ-Kennzeichen).
Ausländische Dozenten und Studierende (ausgenommen Studierende der Sprachdidaktik) (MA/MZ-Kennzeichen).
Ausländer, die im Ausland im Ruhestand sind und in der Türkei wohnen (MA/MZ-Kennzeichen).
Ausländische Athleten, die Verbänden angeschlossen sind (MA/MZ-Schild).
Mitarbeiter in der Türkei ausländischer Medienorganisationen mit Sitz im Ausland (MA/MZ-Kennzeichen).
Ausländer, die über eine Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der Republik Türkei verfügen (MA/MZ-Kennzeichen).
Angerechnet werden ausländische Fachkräfte (MA/MZ-Kennzeichen), die im Rahmen von Programmen und Projekten der Europäischen Union vorübergehend in verschiedenen Ministerien tätig sind.
Bei den hier erwähnten „MA“- und „MZ“-Kennzeichen handelt es sich um temporäre Eintrittskarten, die in der Türkei als Gästekennzeichen bezeichnet werden. Diese steuerfreien Fahrzeuge, die sich vom steuerfreien Fahrzeugkauf diplomatischer Vertreter unterscheiden, können nur von ihnen selbst oder ihren Familien während des Aufenthalts in der Türkei und unter der Voraussetzung genutzt werden, dass sich ihr oben genannter Status nicht ändert.
Wer kann nicht profitieren?
Obwohl die Personen, die von der Beantragung eines steuerfreien Fahrzeugs profitieren können, oben aufgeführt sind; Es wird darauf hingewiesen, dass nur sie und ihre Familien von diesem Antrag profitieren können und Dritte von der Antragstellung ausgeschlossen sind.
Eine weitere Gruppe, die nicht von der Beantragung eines steuerfreien Fahrzeugs profitieren wird, ist: Dabei handelt es sich um Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die zusätzlich zur türkischen Staatsbürgerschaft auch die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen. Da diese Personen bereits die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, können sie von dieser Situation, die nur ausländischen Staatsbürgern mit bestimmten Status vorbehalten ist, nicht profitieren.
Auch wenn sie keine türkischen Staatsbürger sind, können Ausländer, die keine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in der Türkei besitzen und nicht in die oben genannten Kategorien fallen, von diesem steuerfreien Autokauf nicht profitieren.
Wie der Prozess funktioniert
Welche Unterlagen sind beim Kauf eines steuerfreien Fahrzeugs erforderlich?
Der Kauf von Fahrzeugen, die als Fahrzeuge mit blauen Nummernschildern definiert sind, unterscheidet sich vom Fahrzeugkaufverfahren der Türken.
Für Autokäufe durch Ausländer, die keine diplomatischen Personen sind und von dem oben aufgeführten steuerfreien Fahrzeugantrag profitieren können;
Der Verkauf eines Autos zwischen einem anderen ausländischen Staatsbürger, der das vom Ausländer genutzte Fahrzeug kaufen möchte, erfolgt beim Konsulat des Verkäufers.
Ausländische Staatsbürger, die direkt von der Steuerbefreiung profitieren, können im Beisein eines Notars ein Fahrzeug mit „0“ (null) KM erwerben.
Im ersten Absatz des 3. Artikels des Gesetzes Nr. 5086 über den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Ausländer, das in der Türkei für Ausländer erlassen wurde und in Kraft ist.