Türkische Staatsbürgerschaft durch Beschäftigungsinvestitionen

Sehr geehrter Besucher, willkommen auf unserer Seite „Türkische Staatsbürgerschaft durch Beschäftigungsinvestition“. Die Verfahren und Grundsätze für den außergewöhnlichen Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch ausländische Personen, die mindestens 50 Mitarbeiter in Unternehmen beschäftigen, die sie besitzen oder Partner in der Türkei sind, sind im Geltungsbereich von Artikel 12 des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 festgelegt.

Im 12. Artikel des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (Nr. 5901) unter der Überschrift „Ausnahmefälle beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft“; Ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe j des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz (Nr. 6458) besitzen, und ausländische Staatsangehörige, die eine türkisfarbene Karte besitzen, und ihre ausländischen Ehepartner sowie deren Ehepartner unter 18 Jahren (Erwachsener) sind. Es ist vorgesehen, dass ein Kind eines Ausländers (das noch nicht 18 Jahre alt ist) oder von ihm abhängige Personen, auch wenn es über 18 Jahre alt ist, die türkische Staatsbürgerschaft erwerben kann durch die Entscheidung des Präsidenten, sofern sie sich nicht in einer Situation befinden, die ein Hindernis für die Sicherheit und öffentliche Ordnung unseres Landes darstellen könnte.

In Artikel 20 der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, erstellt auf der Grundlage von Artikel 46 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (Nr. 5901), mit dem Titel „Ausnahmsweise Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft, für die Beantragung erforderliche Dokumente und durchzuführende Verfahren“; Es wird darauf hingewiesen, dass ausländische Staatsangehörige, die vom Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste zur Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens fünfzig (50) Personen bestimmt werden, durch Beschluss des Präsidenten im Rahmen von Unterabsatz (b) die türkische Staatsbürgerschaft erwerben können erster Absatz von Artikel 12 des Gesetzes Nr. 5901.

Andererseits in Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe j des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz (Nr. 6458); Diejenigen, die nicht in der Türkei arbeiten, aber investieren werden, und ihre Ehepartner, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, wie in Artikel 20 der „Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes“ mit dem Titel „Ausnahmsweise Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft“ festgelegt, sind für diesen Antrag erforderliche Unterlagen und durchzuführende Verfahren“ Es ist vorgesehen, dass dem ausländischen Kind von ihm und seinem Ehegatten, das unter 18 Jahre alt ist (minderjährig) oder unterhaltsberechtigt ist, eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 5 (fünf) Jahre erteilt werden kann auf ihn, obwohl er über 18 Jahre alt ist.

Gemäß allen oben genannten Rechtsvorschriften müssen ausländische Staatsangehörige mindestens 50 (50) Jahre alt sein, damit dem Innenministerium eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von Artikel 31 / Absatz j des Gesetzes Nr. 6458 oder für einen außergewöhnlichen Staatsbürgerschaftsantrag im Rahmen von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 5901. Der Antrag auf eine Konformitätsbescheinigung für die Beschäftigung von fünfzig Personen wird im Rahmen der Verfahren bewertet und Grundsätze, die nachstehend aufgeführt sind.

Bewerbungs- und Bewertungsprozess
Ausländische Personen, die eine Konformitätsbescheinigung mit der Begründung beantragt haben, dass sie mindestens 50 türkische Staatsbürger beschäftigen, müssen mit den Unterlagen einen schriftlichen Antrag bei der Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte stellen, die dem Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste angegliedert ist nachfolgend aufgeführten.
Die Bewerbungen werden von der Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte bewertet, die dem Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste angegliedert ist. Anträge ohne Mängel werden innerhalb von 7 Werktagen bearbeitet. Bei Anträgen mit unvollständigen Informationen oder Unterlagen hat der Antragsteller dreißig (30) Tage Zeit, um den festgestellten Mangel zu beheben. Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben, wird der Antrag abgelehnt.
Als Ergebnis der Bewertung werden die Bewerbungsergebnisse für Ausländer, bei denen festgestellt wurde, dass sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen, dem Innenministerium und auch dem Antragsteller mitgeteilt.

Sie können uns kontaktieren, um auf die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen zuzugreifen.
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