Türkische Staatsbürgerschaft mit langfristigem Aufenthalt

Türkische Staatsbürgerschaft mit langfristigem Aufenthalt
Sehr geehrter Besucher, willkommen auf unserer Seite „Türkische Staatsbürgerschaft mit Langzeitaufenthalt“. Diese Antragsmethode wird als allgemeiner Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft bezeichnet. Artikel 9 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 befasst sich mit der später erworbenen Staatsbürgerschaft. Dieser nachträgliche Erwerb ist mit Beschluss der zuständigen Behörde, Adoption oder Ausübung des Wahlrechts möglich. Die Situation des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch die Entscheidung der zuständigen Behörde wird ebenfalls in 4 unterteilt. Dies geschieht im Allgemeinen, in Ausnahmefällen, durch Heirat und Genesung. Gemäß Artikel 15 des genannten Staatsbürgerschaftsgesetzes können Ausländer, die sich seit 5 (fünf) Jahren ununterbrochen in der Republik Türkei aufhalten, das Recht erhalten, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen und die Staatsbürgerschaft unseres Landes auf dem allgemeinen Weg zu erwerben, wenn dies der Fall ist andere unten aufgeführte Bedingungen sind erfüllt. Ausländische Staatsangehörige, die später, also nach den allgemeinen Bestimmungen, die türkische Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ein Ausländer muss nach dem Recht seines Staates volljährig sein. Wenn die Person staatenlos ist, muss sie gemäß den Zivilgesetzen der Republik Türkei volljährig sein. Er muss auch über die Fähigkeit zur Unterscheidung verfügen.
Zum Zeitpunkt der Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft muss der Antragsteller rückwirkend mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der Türkei gelebt haben.
Der Ausländer muss seinen Wunsch, sich in der Türkei niederzulassen, deutlich zum Ausdruck bringen. Zum Beispiel der Erwerb einer Immobilie in der Türkei. Heirat mit einem Bürger der Republik Türkei, Gründung eines Unternehmens oder Investition in ein Unternehmen in der Türkei. Sie arbeiten in unserem Land mit einer Arbeitserlaubnis und haben Ihre Ausbildung in der Türkei abgeschlossen. Darüber hinaus ist auch der Besitz eines Vaters, einer Mutter oder eines Kindes, die zuvor die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, ein triftiger Grund für die Antragstellung.
Die Person darf an keiner Krankheit leiden, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte.
Andere Bedingungen...
Die Person muss sich im Einklang mit der öffentlichen Moral verhalten. Das gesellschaftliche Leben erfordert einige Verantwortungen, und die Person, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss mit diesem Verantwortungsbewusstsein handeln. Eine Person sollte Vertrauen in die Gesellschaft wecken und sich nicht gegen die Ordnung verhalten.
Der Bewerber muss die türkische Sprache auf einem Niveau sprechen und verstehen können, das ihm die Teilnahme an der türkischen Gesellschaft ermöglicht.
Der Antragsteller muss in der Lage sein, für sich und seine Familie (sofern vorhanden) in der Türkei zu sorgen. Von der Person wird erwartet, dass sie einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder über ein regelmäßiges Einkommen verfügt.
Die Person sollte sich nicht in einer Situation befinden, die eine Gefahr für die Sicherheit unseres Landes oder die öffentliche Ordnung darstellen würde.
Ausländische Staatsangehörige, die den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft beantragen, müssen möglicherweise zusätzlich zu den oben aufgeführten Bedingungen auf die Staatsbürgerschaft des Staates verzichten, den sie derzeit besitzen, oder auf alle Staatsbürgerschaften, wenn sie mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzen. Die Festlegung der Grundsätze für die Ausübung dieses Ermessens liegt in der Zuständigkeit des Ministerrats.

Antragsverfahren für die türkische Staatsbürgerschaft
Der Antrag auf Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft kann vom Antragsteller persönlich bei der Gouverneursbehörde, in der der Ausländer seinen Wohnsitz hat, oder durch einen Bevollmächtigten mit einer diesbezüglich erteilten Sondervollmacht gestellt werden. In Fällen, in denen der antragstellende ausländische Staatsangehörige jünger als achtzehn Jahre (minderjährig) ist und/oder nicht urteilsfähig ist, kann der betreffende Antrag von den Eltern oder Erziehungsberechtigten der Person gestellt werden.

Im Staatsbürgerschaftsantrag wird die Ausländer-ID-Nummer der Republik Türkei (TR) des Ausländers als Grundlage genommen und der Prozess auf dieser Grundlage durchgeführt. Aus diesem Grund können Personen, die über keine Aufenthaltserlaubnis verfügen und noch keine ausländische Identitätsnummer erhalten haben, die türkische Staatsbürgerschaft nicht direkt beantragen.

Bewerbungen von Ausländern, bei denen festgestellt wurde, dass sie sich nicht seit fünf (5) Jahren ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben, die keine legale Aufenthaltserlaubnis haben oder die trotz Besitz einer legalen Aufenthaltserlaubnis nicht die Absicht zeigen, sich in der Türkei niederzulassen, werden nicht akzeptiert. Darüber hinaus werden Staatsbürgerschaftsanträge von Personen, die Asyl suchen, als Flüchtlinge einreisen, sich zur Behandlung in der Türkei aufhalten, eine Person begleiten, die sich in Behandlung befindet, oder die sich als Tourist oder Student in unserem Land aufhalten, nicht akzeptiert. Zu den Personengruppen, deren Anträge nicht angenommen werden, gehören auch Personen, deren Verfahren wegen einer Straftat laufen, sowie Personen, die verurteilt oder inhaftiert sind.

Ein Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, kann sich auch im Ausland aufhalten, sofern dieser innerhalb der nach den neuen gesetzlichen Regelungen erforderlichen Aufenthaltsdauer (fünf Jahre) insgesamt zwölf Monate nicht überschreitet. Sofern der gesamte Auslandsaufenthalt zwölf Monate nicht überschreitet, werden diese Zeiten innerhalb der vorgesehenen Aufenthaltsdauer gewertet. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt, weil die Person nicht die ausreichende Zahl an Tagen erreichen kann. Das Ergebnis des Einbürgerungsantrags wird der betreffenden Person mitgeteilt, ob positiv oder negativ.
Sie können uns kontaktieren, um die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und detailliertere Informationen einzuholen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Als Mehran Group Mehran Translation Consultancy, türkische Staatsbürgerschaft mit Langzeitaufenthalt. Um detaillierte Informationen zu erhalten und Ihren Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft zu starten, können Sie uns über alle unsere Kontaktinformationen oder in der Zentrale kontaktieren: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobil Telefon: 0544 105 93 44 Mobiltelefon Sie erreichen uns über unsere Kontaktnummern: 0537 991 93 44.

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