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Türkische Staatsbürgerschaft nach Geburt und Abstammung
Türkische Staatsbürgerschaft durch Abstammung
In diesem Zusammenhang besteht die erste Möglichkeit zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft darin, die Staatsbürgerschaft aufgrund der zu erteilenden Mitteilung automatisch auf der Grundlage der Abstammung des Kindes zu erwerben. Demzufolge:
Ein Kind, dessen Mutter oder Vater mit türkischer Staatsangehörigkeit in einer Ehe innerhalb oder außerhalb der Republik Türkei lebt, erwirbt von Geburt an die türkische Staatsbürgerschaft.
Ein Kind einer Mutter mit türkischer Staatsbürgerschaft und eines Vaters mit ausländischer Staatsbürgerschaft, der außerhalb der Ehegemeinschaft innerhalb oder außerhalb der Republik Türkei lebt, erwirbt ebenfalls von Geburt an die türkische Staatsbürgerschaft.
Für ein Kind, das von einem nichtehelichen Vater mit türkischer Staatsbürgerschaft und einer nichtehelichen Mutter mit ausländischer Staatsbürgerschaft innerhalb oder außerhalb der Türkei geboren wurde, muss zunächst die Abstammungsbestimmung gemäß den Bestimmungen des internationalen Privatrechts erfolgen. Wenn das geborene Kind durch Abstammung mit dem türkischen Staatsbürgervater verbunden ist, erwirbt es von Geburt an die türkische Staatsbürgerschaft.
Die Gesetze sehen eine Ausnahme für Personen vor, die das Erwachsenenalter (über 18 Jahre) erreicht haben und im Ausland leben, um durch Abstammung die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Gemäß dieser Ausnahmeregelung werden Anträge von im Ausland lebenden Personen, die ihre Geburt nach Erreichen der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) mitteilen, vom Innenministerium geprüft und auf der Grundlage dieser Prüfung eine Entscheidung getroffen.
Türkische Staatsbürgerschaft durch Geburt
In der Türkei geborene Kinder gelten zwar aufgrund der Abstammung ihrer Mutter oder ihres Vaters nicht als türkische Staatsbürger, haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Dementsprechend kann ein in der Türkei geborenes Kind, das aus Gründen wie unbekannter Eltern oder Staatenlosigkeit die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes nicht erwerben kann, von Geburt an die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn festgestellt wird, dass es die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt Prüfungen, die vom Ministerium durchzuführen sind.
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