Verlängerung der Arbeitserlaubnis für Türkiye

Verlängerung der Arbeitserlaubnis für Türkiye
Die Arbeitserlaubnis ist die Kategorie, die von Ausländern beantragt wird, die in der Türkei ein offizielles Einkommen erzielen möchten. Hierzu muss die Person die Kriterien für ausländische Arbeitnehmer und die Bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer an dem Ort erfüllen, an dem sie sich bewerben möchte. Wenn über das Unternehmen ausländisches Personal eingestellt werden soll, wird von dem Unternehmen erwartet, dass es die Bedingung eines eingezahlten Kapitals von einhunderttausend türkischen Lira und anteilig einen ausländischen Mitarbeiter pro fünf türkische Mitarbeiter erfüllt. Verfügt die einzustellende Person nicht über eine bestimmte Fachkompetenz, muss sie unbedingt ein Diplom vorlegen. Wenn die Person im häuslichen Bereich arbeiten möchte, ist diese Bedingung nicht erforderlich.

Die Arbeitserlaubnis wird anhand von zwei verschiedenen Kategorien bewertet. Vorübergehende Arbeitserlaubnis und unbefristete Arbeitserlaubnis. Eine unbefristete Arbeitserlaubnis erhalten Personen, die sich seit acht Jahren ununterbrochen in der Türkei aufhalten oder seit fünf Jahren ununterbrochen eine Arbeitserlaubnis besitzen. Befristete Arbeitserlaubnisse variieren je nach Vertragsdauer der Person. Befristete Arbeitserlaubnisse variieren je nach Vertragsdauer zwischen den beiden Parteien. Die Arbeitserlaubnis berechtigt auch zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für denselben Zeitraum. Dank dieser Erlaubnis kann die Person sogar ihren Ehepartner und ihre Kinder unter achtzehn Jahren bei sich wohnen lassen, indem sie eine Familienaufenthaltserlaubnis erhält. Wenn die Arbeitserlaubnis einer Person abläuft, erlischt automatisch auch ihre Aufenthaltserlaubnis.

Für Personen mit einer unbefristeten Arbeitserlaubnis besteht keine Notwendigkeit, diese Erlaubnis zu verlängern. Bei Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung ist die Situation anders und sie müssen jedes Mal, wenn ihre Arbeitserlaubnis abläuft, eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis beantragen. Verlängerungsanträge können 60 Tage vor Ablauf der gültigen Arbeitserlaubnis gestellt werden. Die Frist muss verlängert werden, indem vor Ablauf der Antragsfrist eine Verlängerung beantragt wird. Andernfalls wird die Situation recht schwierig, wenn Sie den Antrag nach Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis stellen möchten. Erstens: Da mit der Arbeitserlaubnis auch das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis besteht, erlischt am Ende der Arbeitserlaubnis das gesetzliche Aufenthaltsrecht der Person und sie muss in ihr Land zurückkehren.

Bedingungen für die Verlängerung der Arbeitserlaubnis in Türkiye
Die erste Regel für die Beantragung einer neuen Arbeitserlaubnis ist, dass die Person über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen muss. Aus diesem Grund ist es möglich, nach der ersten Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und deren Genehmigung erneut eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Das bedeutet im Durchschnitt einhundertachtzig Tage. Eine zweite Alternative besteht darin, dass die Person in ihr Land zurückkehrt und, wenn der Antrag ohne Aufenthaltserlaubnis gestellt und genehmigt wird, sie wieder in die Türkei kommen kann, um dort zu arbeiten. Das bedeutet einen durchschnittlichen Zeitverlust von neunzig Tagen. Um solche Probleme zu vermeiden, sollte die Dauer der Arbeitserlaubnis überwacht und unverzüglich zum richtigen Zeitpunkt erteilt werden.

Anträge auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis werden wie der erste Antrag mit elektronischer Signatur über das Online-System des Arbeitsministeriums gestellt. Da bei der ersten Bewerbung ein gültiger Arbeitgeberdatensatz erstellt wurde, wird dieses Mal kein neuer Datensatz erstellt und derselbe Datensatz verwendet. Wenn Sie sich mit denselben Informationen anmelden, wird der Verlängerungsprozess über das System ausgewählt und fortgesetzt. Die Dokumente werden gescannt und in das System hochgeladen.

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