Wie beantrage ich ein Türkiye-Familienvisum?

Für ein Türkiye-Familienvisum muss ein ausländischer Staatsbürger persönlich beim türkischen Auslandsvertreter in der Region, in der er wohnt, einen Antrag stellen. Die Dokumente werden von der türkischen Auslandsdelegation von dem Ausländer angefordert, der das betreffende Visum beantragt. Relevante Dokumente sind unten aufgeführt.
• Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (Der Reisepass darf in keiner Weise manipuliert werden. Abgenutzte, zerrissene oder veraltete Pässe werden von türkischen Auslandsvertretungen nicht akzeptiert.)
• Biometrisches Foto (Der Hintergrund des Fotos muss weiß sein und das Foto muss innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen worden sein.)
• Visumantragsformular
• Bei der Beantragung einer Ehegatten-, Familien- oder Heiratsurkunde
• Bei der Beantragung eines Kindes eine Geburtsurkunde oder eine Kopie der Meldebescheinigung.
Die oben genannten Unterlagen müssen bei der türkischen Auslandsvertretung eingereicht werden. Die eingereichten Unterlagen müssen fehlerfrei und vollständig sein. Bei fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen kann der Visumsantrag negativ ausfallen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die erstellten Unterlagen sorgfältig zu prüfen. Auch die Unterlagen müssen im Original eingereicht werden. Sollte sich herausstellen, dass das Dokument manipuliert oder gefälscht wurde, wird Ihr Visumantrag storniert und es werden rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet. Sie müssen am Termin und zur vereinbarten Uhrzeit beim türkischen Konsulat sein. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen oder aus irgendeinem Grund zu spät kommen, kann Ihre Bewerbung storniert werden. Die Einhaltung des Termins liegt im Interesse des Ausländers, der ein Visum beantragt. Nach dem Gespräch mit den Konsularbeamten wird das Ergebnis des türkischen Familienvisums von den Behörden bekannt gegeben.
Dinge, die Sie bei den Visaverfahren zur Familienzusammenführung in Türkiye beachten sollten
Für einen Visumantrag für ein türkisches Familienzusammenführungsvisum muss der Ausländer, der sich als Unterstützer in der Türkei aufhält, einen rechtmäßigen Wohnsitz im Land haben. Der Ehepartner und die Kinder eines ausländischen Staatsbürgers, der sich nicht rechtmäßig (illegal) aufhält, haben keine Möglichkeit, ein Visum für die Familienzusammenführung zu beantragen.
Die von der türkischen Auslandsdelegation angeforderten und bei den offiziellen Behörden einzuholenden Dokumente müssen ebenfalls mit Siegeln oder Stempeln der offiziellen Behörden versehen sein. Nicht genehmigte Dokumente werden von der türkischen Auslandsvertretung nicht akzeptiert.
Von der Behörde genehmigte Dokumente dürfen nicht gefälscht werden. Wenn festgestellt wird, dass das offizielle Dokument manipuliert oder gefälscht wurde, wird der Visumantrag storniert und es werden rechtliche Schritte gegen die Person eingeleitet.
Von türkischen Auslandsvertretungen angeforderte Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden. Bei fehlenden Unterlagen können Visumanträge abgelehnt werden.
Für Kinder im Rahmen des Türkiye-Visumverfahrens zur Familienzusammenführung muss eine separate Akte erstellt werden.
Sobald das Visum zur Familienzusammenführung genehmigt wurde, muss nach der Einreise in die Türkei eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragt werden. Wenn kein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wird, müssen Sie die Türkei am Ende Ihres Visumaufenthalts verlassen. Wenn die Person das Land nicht verlässt, verstößt sie gegen das Visum. Wenn festgestellt wird, dass ein Ausländer gegen sein Visum verstößt, wird er aus der Türkei abgeschoben und der Person wird die Einreise in die Türkei verboten. Ebenso wird für die Dauer des Verstoßes ein Bußgeld verhängt.
Als Mehran Translation Consultancy-Büro unterstützen wir Sie mit unseren Experten für Familienvisumverfahren, sowohl bei der Beantragung eines Familienvisums und der Durchführung des Prozesses als auch bei der Vorbereitung Ihres Ablehnungsantrags für Ihren abgelehnten Antrag und der Anforderung einer erneuten Prüfung. Um eine Ablehnung im Familienvisumverfahren für die Türkei zu vermeiden, erreichen Sie uns in der Zentrale: 0212 909 87 25, Büro: 0850 762 93 44, Mobiltelefon: 0544 105 93 44, Mobiltelefon: 0537 991 93 44, um den Erhalt eines Negativs zu vermeiden Reaktion in diesen scheinbar einfachen Prozessen.

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