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Türkische Staatsbürger müssen vor der Einreise nach Pakistan ein pakistanisches Arbeitsvisum beantragen. Für die Beantragung eines Visums für Pakistan müssen Sie einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten vorlegen. Abgenutzte und beschädigte Reisepässe sollten für die Visumanträge für Pakistan nicht verwendet werden.
Die für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Pakistan erforderlichen Dokumente können je nach den Bedingungen variieren. Eine der Voraussetzungen für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Pakistan ist der Erhalt eines Einladungsschreibens von einem Unternehmen in Pakistan.
Das vom Unternehmen in Pakistan verschickte Einladungsschreiben muss außerdem von der pakistanischen Handelskammer genehmigt werden.
Wenn der Antragsteller kein Einladungsschreiben hat, kann kein Arbeitsvisum für Pakistan beantragt werden. Bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Pakistan muss die Einladung zusammen mit dem Inhalt der Reise, Flug- und Hotelreservierungsdaten, Unterkunftsinformationen und den Identitätsinformationen des Unternehmensvertreters, der die Einladung gesendet hat, eingereicht werden.
Die für ein Arbeitsvisum für Pakistan erforderlichen Unterlagen müssen vollständig und vollständig vorbereitet sein. Sie können ein Arbeitsvisum für Pakistan persönlich beim pakistanischen Konsulat oder über vom Konsulat autorisierte Visazentren beantragen.
Erforderliche Dokumente für ein Arbeitsvisum für Pakistan:
Arbeitsvisumdokumente für Pakistan können regelmäßig aktualisiert werden. Folgende Dokumente müssen für ein Arbeitsvisum für Pakistan vorbereitet werden:
1. Reisepass. Reisepass, der nach Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig ist
2. Zwei Passfotos mit weißem Hintergrund
3. Fotokopie des Personalausweises
4. Einladung. Von der pakistanischen Handelskammer genehmigt.
5. Visumantragsschreiben auf Englisch. Stempel und Unterschrift auf dem an das Konsulat gerichteten Briefkopf des Unternehmens.
6. Aktuelle Firmenunterlagen. Handelsregisterblatt, Unterschriftenrundschreiben, Tätigkeitsbescheinigung, Fotokopien des Steuerschildes.
7. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate und SSI-Anstellungserklärung für Arbeitnehmer.
8. Aktueller Kontoauszug des Unternehmens. Es muss mit einem Mindestguthaben von 50.000 TL, nasser Unterschrift und Stempel sowie dem Unterschriftsrundschreiben der Bank eingereicht werden.
Als Mehran Translation Consultancy-Büro unterstützen wir Sie mit unseren Arbeitsvisum-Experten sowohl bei der Beantragung Ihres Arbeitsvisums und der Durchführung des Prozesses als auch bei der Vorbereitung Ihres Ablehnungsantrags für Ihren abgelehnten Antrag und der Anforderung einer erneuten Prüfung. Um eine negative Reaktion in diesen scheinbar einfachen Prozessen zu vermeiden und eine Ablehnung für ein Arbeitsvisum für die Türkei zu vermeiden, erreichen Sie uns unter der Zentrale: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobiltelefon: 0544 105 93 44 Mobiltelefon: 0537 991 93 44.