Wie bekomme ich ein Visum zur Familienzusammenführung, um mit meinem Ehepartner nach Deutschland zu reisen?

1. Welche Unterlagen benötige ich?
• 2 Antragsformulare 
• Alternativ müssen Personen über 18 Jahren das Antragsformular persönlich unterzeichnen; Der Sorgeberechtigte unterschreibt das Formular für die Kinder.
• Visagebühr: Die allgemeine Visagebühr beträgt 75,00 €; Die Visumgebühr für Kinder im Alter von 0-17 Jahren beträgt 40,00 €.
• Gültiger Reisepass und 2 Fotokopien der Seite mit den persönlichen Daten im Reisepass (Seite mit Foto).
• 2 Passfotos: Passfotos müssen biometrisch sein, nicht älter als 6 Monate und 35 x 45 Millimeter groß sein.  
Bitte bringen Sie außerdem das Original und zwei Fotokopien der folgenden Dokumente mit. Außerdem sind deutsche Übersetzungen türkischer Dokumente erforderlich.
• Internationales Heiratsregistrierungsformular („Formel B“), das die vollständigen Identitätsinformationen beider Ehegatten enthält. (Hinweis: Für dieses Zertifikat ist keine Apostille erforderlich.)
• Das Original und die Übersetzung des vollständig genauen Bevölkerungsregistrierungsmusters des Antragstellers, der seinem/ihrem Ehepartner nachziehen wird. Der Abschnitt „Überlegungen“ des Dokuments muss vollständig ausgefüllt sein und alle Ereignisse im Zusammenhang mit dem Familienstand enthalten (z. B. frühere Ehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, Entwicklungen bezüglich des Staatsbürgerschaftsstatus). Wenn Sie einen Computerausdruck mit Barcode einreichen, ist das Originaldokument nicht erforderlich.
• Je nach Situation: Ein vollständiger Scheidungsbeschluss über die früheren Ehen der Ehegatten, mit Vollstreckung und Apostille sowie dessen deutsche Übersetzung. Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung je nach Situation in Deutschland. Muster zur Sterberegistrierung („Formel C“), sofern zutreffend. (Hinweis: Für dieses Zertifikat ist keine Apostille erforderlich.)
• Wenn Ihr in Deutschland lebender Ehegatte türkischer Staatsbürger ist: Das Original und die Übersetzung der vollständigen Bescheinigung über die Bevölkerungsregistrierung des in Deutschland lebenden Ehegatten. Der Abschnitt „Überlegungen“ des Dokuments muss vollständig ausgefüllt sein und alle Ereignisse im Zusammenhang mit dem Familienstand enthalten (z. B. frühere Ehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, Entwicklungen bezüglich des Staatsbürgerschaftsstatus). Wenn Sie einen Computerausdruck mit Barcode einreichen, ist das Originaldokument nicht erforderlich.
• Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung in Deutschland für den in Deutschland lebenden Ehegatten (darf nicht älter als 6 Monate sein)

a) Wenn der in Deutschland lebende Ehegatte deutscher Staatsbürger ist:
1. Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises
2. Wenn der in Deutschland lebende Ehegatte noch nie zuvor die türkische Staatsbürgerschaft besaß: Deutsche Geburtsurkunde
3. Falls vorhanden: Fotokopie der Blue Card

b) Wenn der in Deutschland lebende Ehegatte Ausländer ist:
1. Fotokopie Ihres Reisepasses
2. Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis (Residence)
• Wenn der in Deutschland lebende Ehegatte als Flüchtling anerkannt wird:
A. Bestätigungsschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass die betreffende Person als Flüchtling anerkannt ist.
B. Fristwahrende Anzeige für den Antrag auf Familienzusammenführung, die gemäß § 29 Satz 2 AufenthG fristgerecht zu stellen ist.
• Bescheinigung über Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“. Das A1-Sprachzertifikat muss von einer autorisierten Institution ausgestellt werden. In der Türkei werden das Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at) akzeptiert. Das Original-Sprachzertifikat muss vorgelegt werden. Das Ausstellungsdatum des Zertifikats darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.

In den unten genannten Ausnahmefällen besteht keine Pflicht zur Vorlage der A1-Bescheinigung. Allerdings muss die jeweilige Ausnahmesituation dokumentiert werden (z. B. ärztliches Attest).

1. Wenn es offensichtlich ist, dass der Ehegatte Deutsch kann, d.

2. Wenn der Ehegatte, der die Familienzusammenführung beantragt, ein Hochschulabsolvent ist und eine positive Aussicht auf Beschäftigung und Anpassung hat, eine Familienzusammenführung für einen befristeten Zeitraum beantragt oder zuvor eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Aufenthaltsgesetz erhalten hat,

3. Wenn der in Deutschland lebende Ehegatte einen der folgenden Aufenthaltsstatus hat: Forscher, Blaue Karte EU, ICT-Karte, § 21 AufenthG (Selbstständige), § 18c Abs. 3 AufenthG (Fachkräfte) oder auch Anspruch auf Schutz nach § 25 Abs. 2 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes hat und die Ehe geschlossen wurde, bevor der in Deutschland lebende Ehegatte sein Land verlassen hat.

4. Wenn der in Deutschland lebende Ehegatte das Recht auf Freizügigkeit in Deutschland hat, also Staatsangehöriger eines anderen EU-Landes als Deutschland ist, oder Staatsangehöriger der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz ist.

5. Kann der nach Deutschland einreisende Bewerber aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörung oder Behinderung keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen,

6. Wenn es dem Bewerber nicht möglich ist, vor der Einreise nach Deutschland ein Grundniveau der deutschen Sprache zu erlernen, oder wenn die Umstände ihn daran hindern, den Versuch zu unternehmen, Deutsch zu lernen.

Ausführliche Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie im Merkblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
2. Wenn Sie mit Ihrer Familie reisen, bringen Sie bitte zusätzlich folgende Dokumente mit:
Für Ihre Kinder:
• Muster einer internationalen Geburtsurkunde („Formel A“, Hinweis: Für diese Bescheinigung ist keine Apostille erforderlich.)
• Das Original und die deutsche Übersetzung der vollständig korrekten Bevölkerungsregistrierungsbescheinigung des Kindes, das bei den Eltern wohnen wird. Der Abschnitt „Überlegungen“ im Dokument muss vollständig ausgefüllt sein und alle Entwicklungen zum Familienstand enthalten. Wenn Sie einen Computerausdruck mit Barcode einreichen, ist das Originaldokument nicht erforderlich.
• Bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtsbescheid mit Apostille und deutscher Übersetzung
• Wenn einer der Elternteile in der Türkei bleibt und das Sorgerecht hat, eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung mit der Erklärung, dass sie mit dem dauerhaften Aufenthalt ihres Kindes in Deutschland einverstanden sind, und deren deutsche Übersetzung.
• Gültige Krankenversicherung bis zur Anmeldung zur Familienkrankenversicherung
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Wir leiten Ihren Antrag an die Ausländerbehörde Ihres geplanten Aufenthaltsortes in Deutschland weiter. Die Einbeziehung der Ausländerbehörde in das Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Bevor wir über Ihren Antrag entscheiden, müssen wir die Stellungnahme der Ausländerbehörde abwarten.

Nach unseren Erfahrungen beträgt die Bearbeitungszeit für Anträge auf Familienzusammenführung ca. 8-12 Wochen. Der Beginn der jeweiligen Bearbeitungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem uns alle für Ihre Bewerbung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Als Mehran Translation Consultancy-Büro stehen wir Ihnen mit unseren Familienvisum-Experten zur Seite, sowohl bei der Beantragung Ihres Familienzusammenführungsvisums und der Durchführung des Prozesses als auch bei der Vorbereitung Ihres Ablehnungsantrags für Ihren abgelehnten Antrag und der Anforderung einer erneuten Prüfung. Um eine Ablehnung eines türkischen Familienzusammenführungsvisums in diesen scheinbar einfachen Prozessen zu vermeiden, erreichen Sie uns in der Zentrale: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobiltelefon: 0544 105 93 44 Mobiltelefon: 0537 991 93 44 in um eine negative Antwort zu vermeiden.

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