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Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis (oleskelulupa) beantragen. Wenn Sie planen, länger als 90 Tage im Land zu bleiben, müssen Sie über diese Genehmigung verfügen. Finnland verlangt, dass Anträge auf Aufenthaltserlaubnis persönlich gestellt werden. Dies bedeutet, dass eine Antragstellung im Namen Ihres Arbeitnehmers oder Ehegatten nicht möglich ist.
Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit kann je nach der Art Ihrer Arbeit oder der Art Ihres Unternehmens unterschiedlich sein. Liegt für Ihren Beruf oder Ihre Branche kein konkreter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer beantragen. Wenn Sie in Finnland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, verfügen Sie möglicherweise bereits über eine gültige Aufenthaltserlaubnis. In diesem Fall können Sie eine Verlängerung dieser Erlaubnis beantragen und eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen.
Die Arbeitserlaubnisverfahren in Finnland können sich von denen einiger europäischer Länder unterscheiden. Beispielsweise kann die Aufenthaltserlaubnis, die Sie zuvor aus anderen Gründen erhalten haben, bereits das Recht auf Arbeit beinhalten. In einem solchen Fall müssen Sie keine erneute Arbeitserlaubnis beantragen.
Wir haben erwähnt, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in Finnland je nach Arbeitsfeld unterschiedlich ist. Das bedeutet, dass der Staat je nach Beruf oder geplanter Tätigkeit unterschiedliche Dokumente von Ihnen verlangen kann.
Die allgemeine Arbeitszeit in Finnland beträgt 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche. Die wöchentliche Arbeitszeit kann auch auf durchschnittlich 40 Stunden festgelegt werden. Allerdings sollte die tägliche Arbeitszeit in diesem Fall 8 Stunden nicht überschreiten.
Die für den Antragsprozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Finnland erforderlichen Dokumente sind unten aufgeführt.
• Arbeitsvertrag in Finnland
• Ein gültiger Reisepass und ein Passfoto
• Aufenthaltserlaubnis für Finnland
• Reisekrankenversicherung für Finnland
In manchen Fällen kann zusätzlich zu den Unterlagen auch ein Vorstellungsgespräch verlangt werden.
Als Mehran Translation Consultancy-Büro stehen wir Ihnen mit unseren Arbeitserlaubnisexperten zur Seite, sowohl bei der Beantragung Ihrer Arbeitserlaubnis und der Durchführung des Verfahrens als auch bei der Vorbereitung Ihres Ablehnungsantrags für Ihren abgelehnten Antrag und der Bitte um eine erneute Prüfung. Um eine Ablehnung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei bei diesen scheinbar einfachen Verfahren zu vermeiden, erreichen Sie uns in der Zentrale: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobiltelefon: 0544 105 93 44 Mobiltelefon: 0537 991 93 44 in um eine negative Antwort zu vermeiden.