WIE ERHALTE ICH EINE ARBEITSERLAUBNIS FÜR FRANKREICH?

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Frankreich sind unterschiedliche Verfahren.
Die Arbeitserlaubnis gilt für Ausländer, die eine bezahlte Arbeit in Frankreich beantragen.
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten (um als Angestellter/Arbeiter zu arbeiten), ist es notwendig, in dieser Eigenschaft nach Frankreich eingereist zu sein. Mit anderen Worten: Wer als Tourist oder Student in Frankreich ist, hat kein Recht auf Arbeit. Andernfalls kann er nicht eingestellt werden. Die Beschäftigung illegaler ausländischer Arbeitnehmer wird mit erheblichen Geldstrafen geahndet.
Arbeitserlaubnis, Visum und Aufenthaltserlaubnis sind getrennte Dokumente.
 
Arbeitserlaubnisse werden in Frankreich in mehrere Kategorien unterteilt:
A. Langzeitvisa, Aufenthaltsgenehmigungen,
B. befristete Aufenthaltserlaubnis;
C. befristete Aufenthaltserlaubnis
All dies gilt als Arbeitserlaubnis und berechtigt zur Beschäftigung.

Dabei handelt es sich um Langzeitvisa und Folgeaufenthaltsgenehmigungen, die als Aufenthaltstitel (VLS-TS) gelten.
Der Arbeitgeber/das Unternehmen, das den ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen wird, reicht eine Akte für die Beschäftigung des ausländischen Arbeitnehmers beim zuständigen Gouverneursamt ein, und nach dem Aufnahmeprozess können Beschäftigungsverfahren durchgeführt werden. Mit anderen Worten: Der erste Antragsteller für eine Arbeitserlaubnis ist nicht die Person, die arbeiten wird, sondern das Unternehmen/der Arbeitgeber, der ihn beschäftigen wird.
Als Mehran Translation Consultancy-Büro stehen wir Ihnen mit unseren Arbeitserlaubnisexperten zur Seite, sowohl bei der Beantragung Ihrer Arbeitserlaubnis und der Durchführung des Verfahrens als auch bei der Vorbereitung Ihres Ablehnungsantrags für Ihren abgelehnten Antrag und der Bitte um eine erneute Prüfung. Um eine Ablehnung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei bei diesen scheinbar einfachen Verfahren zu vermeiden, erreichen Sie uns in der Zentrale: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobiltelefon: 0544 105 93 44 Mobiltelefon: 0537 991 93 44 in um eine negative Antwort zu vermeiden.

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