WIE ERHALTE ICH EINE ARBEITSERLAUBNIS FÜR KANADA?

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Kanada können je nach Situation des Antragstellers und der Art des von ihm beantragten Visums variieren. Aber im Allgemeinen sind die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums in Kanada:

Ein Stellenangebot erhalten:
Wer in Kanada ein Arbeitsvisum beantragen möchte, benötigt in der Regel ein Stellenangebot eines kanadischen Arbeitgebers. Ein Stellenangebot wird unterbreitet, wenn der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Bewerbers benötigt.
Erfahrung in Berufen, die für eine Arbeitserlaubnis in Frage kommen:
Vom Antragsteller kann verlangt werden, dass er über bestimmte Erfahrung in einem Beruf verfügt, der für ein Arbeitsvisum in Kanada in Frage kommt. Dies kann häufig für bestimmte Berufsgruppen oder Qualifikationsgruppen gelten.
Ausbildung und Fähigkeiten:
In den meisten Fällen wird von denjenigen, die ein Arbeitsvisum in Kanada beantragen, ein gewisses Maß an Bildung und beruflichen Fähigkeiten erwartet. Während des Bewerbungsprozesses werden die Bildungs- und Erfahrungsqualifikationen des Bewerbers bewertet.
Gesundheitsuntersuchung und Versicherung:
Vor der Einreise nach Kanada müssen sich Antragsteller für ein Arbeitsvisum häufig einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und über die erforderliche Krankenversicherung verfügen.
Sauberes Strafregister:
Personen, die nach Kanada einreisen, müssen grundsätzlich über ein sauberes Strafregister verfügen. Für Personen mit einer Vorstrafe kann es schwierig sein, ein Visum zu erhalten.
Gültigkeit des Reisepasses:
Es wird erwartet, dass der Reisepass des Antragstellers ab dem Datum der Einreise nach Kanada für einen bestimmten Zeitraum gültig ist.
Erforderliche Unterlagen und Antragsformulare:
Für die Beantragung eines Arbeitsvisums ist es notwendig, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und das Antragsformular vollständig auszufüllen.


Als Mehran Translation Consultancy-Büro stehen wir Ihnen mit unseren Arbeitserlaubnisexperten zur Seite, sowohl bei der Beantragung Ihrer Arbeitserlaubnis und der Durchführung des Verfahrens als auch bei der Vorbereitung Ihres Ablehnungsantrags für Ihren abgelehnten Antrag und der Bitte um eine erneute Prüfung. Um eine Ablehnung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei bei diesen scheinbar einfachen Verfahren zu vermeiden, können Sie uns in der Zentrale kontaktieren: 0212 909 87 25 Büro: 0850 762 93 44 Mobiltelefon: 0544 105 93 44 Mobiltelefon: 0537 991 93 44. -*

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